Für die Aufnahme im Verein müssen Schießsportbegeisterte mindestens 12 Jahre alt sein.
Ab einem Alter von 14 Jahren ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor zu legen.
(zusätzliche Infos entnehmen Sie bitte Punkt 6.3 Wichtiges zum Waffenrecht)
Weiterhin müssen sie mindestens 6 Monate regelmäßig am Training teilnehmen. Die Teilnahme wird in einem Schießbuch dokumentiert. Das Buch erhält der Anwärter vom Verein. Dieses Schießbuch dient als Nachweis im Sinne des Gesetzes.
Seit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes muss der Schütze an einem kombinierten Lehrgang Sachkunde/ Schieß- und Standaufsicht teilnehmen. Im Lehrgang wird der sachgemäße Umgang mit Waffen sowohl die Aufgaben- und Pflichten eines Schießleiters in der Standaufsicht vermittelt. Die Ausbildung umfaßt 24 LE (Lerneinheiten) und schließt mit einer Prüfung ab.
Der Vereinsbeitrag beträgt 15€ im Monat. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 250€.
Hiervon ausgenommen sind Schüler/ Studenten und Auszubildende.